Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.1962 - II C 180.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,261
BVerwG, 08.11.1962 - II C 180.60 (https://dejure.org/1962,261)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1962 - II C 180.60 (https://dejure.org/1962,261)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1962 - II C 180.60 (https://dejure.org/1962,261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) auf einen wiederverwendeten Unterbringungsteilnehmer - Bindung einer Behörde an die tatsächlichen Feststellungen eines Strafrichters - "Unwürdigkeit" als Beamter als unbestimmter Rechtsbegriff - Feststellung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 128
  • NJW 1963, 677
  • MDR 1963, 868
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.01.1960 - VI C 229.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1962 - II C 180.60
    Insoweit handelt es sich, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, um die Subsumtion unter einen unbestimmten Rechtsbegriff (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -, DÖV 1960 S. 840; vgl. auch BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [140]).

    Der Dienstherr hat bei der Beurteilung der allgemeinen Würdigkeit für die Bekleidung eines öffentlichen Amtes keinen Beurteilungsspielraum (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -, DÖV 1960 S. 840; JR 1960 S. 389).

  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 193.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1962 - II C 180.60
    Inzwischen ist der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 6. Juli 1960 - BVerwG VI C 193.58 - (BVerwGE 11, 61 [62]) aber davon ausgegangen, daß die Rechtsstellung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG der Anwendung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG nicht entgegensteht.

    Das Berufungsurteil hat ferner rechtlich zutreffend ausgeführt, daß der dem Kläger auf Grund des Gesetzes vom 31. Dezember 1949 gewährte Straferlaß der Anwendung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG nicht entgegensteht (vgl. BVerwGE 11, 61 [65]).

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1962 - II C 180.60
    Insoweit handelt es sich, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, um die Subsumtion unter einen unbestimmten Rechtsbegriff (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -, DÖV 1960 S. 840; vgl. auch BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [140]).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 202.60

    Vorsorgliche Zurücknahme der Ernennung eines Beamten - Beamtenrechtliche Folgen

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1962 - II C 180.60
    Der Senat hat bereits entschieden, daß Diebstahl i.S. des § 242 StGB den Täter in der Regel für den öffentlichen Dienst unwürdig macht und daß es nur bei Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise gerechtfertigt erscheinen kann, trotz einer Verurteilung Wegen Diebstahls einem Beamten diese Würdigkeit nicht abzusprechen(Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG II C 202.60 -).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78

    Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines

    Ob eine Tat zur "Unwürdigkeit" im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 LBG führt, ist eine von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachzuprüfende Rechtsfrage; der Einstellungsbehörde ist insoweit kein Beurteilungsspielraum eingeräumt (BVerwGE 15, 128 [130, 132]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [DÖD 1963, 215]; Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 194]).

    Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Berufungsgericht insoweit auch zu berücksichtigen haben, daß je nach der Dienststellung, die der Beamte einnimmt, die begangene Tat als mehr oder weniger verwerflich erscheinen kann, so daß die Unwürdigkeit trotz gleicher strafrechtlicher Beurteilung zu bejahen oder zu verneinen sein kann (BVerwGE 15 128 [131]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [a.a.O.]; vgl. auch Fürst, GKÖD I, K § 12 Rz 18 f. mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Da die Regelung des § 99 VwGO - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BVerwGE 14, 31; 15, 132 [BVerwG 08.11.1962 - II C 180/60]und 15, 267) - dem Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Prozeßbeteiligten hinsichtlich der Vorlagepflicht und der im Einzelfall sich aus dem Gesetz oder aus dem Wesen der Sache ergebenden Geheimhaltungspflicht dient, kann das Gericht im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO die Weigerungserklärung der Behörde auch daraufhin nachprüfen, ob überwiegende Interessen der Wahrheitsfindung in dem anhängigen Hauptverfahren die Vorlage der Akten trotz ihres vertraulichen Charakters gebieten (so offenbar auch Eyermann-Fröhler, VwGO, 3. Aufl., § 99 RdNr. 12 a.E.; vgl. ferner auch Plog-Wiedow, BBG, § 90 RdNr. 22 - allerdings noch ohne Berücksichtigung der Rechtslage nach § 99 VwGO -).
  • BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60

    Rechtsmittel

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, es sei keine Ermessensfrage, ob ein Vergehen den Beamten der Berufung in das Beamtenverhältnis unwürdig erscheinen lasse, sondern es handele sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in vollem Umfang der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliege, steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -, DÖV 1960 S. 840 , vom 25. Januar 1960 - BVerwG VI C 240.57 -, vom 6. Juli 1960 - BVerwG VI C 193.58 - und BVerwGE 15, 128 [130]).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob der Begriff der Unwürdigkeit (oder Würdigkeit) für die Ämter verschiedener Laufbahngruppen verschieden sein kann (offengeblieben in dem Urteil vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -) oder ob die Frage nach der Unwürdigkeit für alle Laufbahnen nur einheitlich beantwortet werden kann (so BVerwGE 15, 128 [131], wo aber auch eingeräumt wird, daß die Tat eines Beamten in gehobener Dienststellung verwerflicher erscheinen kann als die gleiche Tat eines Beamten in geringerer Dienststellung).

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 116.65

    Rücknahme einer Ernennung wegen nachträglicher Feststellung strafgerichtlicher

    Demgegenüber ist durch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung bereits klargestellt worden, daß der in § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG verwendete Begriff "unwürdig" als ein in seiner Anwendung der uneingeschränkten Prüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegender unbestimmter Rechtsbegriff der zuständigen Behörde weder einen Ermessens- noch einen nur beschränkter verwaltungsgerichtlicher Prüfung zugänglichen Beurteilungsspielraum beläßt (vgl. u.a. Urteil des erkennenden Senats vom 8. November 1962 - BVerwG II C 180.60 - [BVerwGE 15, 128 - 130 -]; ferner BVerwG, Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 171 LBG Berlin Nr. 1] und vom 6. Juli 1960 - BVerwG VI C 193.58 -).

    Beide mit Revisionen auf dem Gebiete des Beamtenrechts befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben schon wiederholt ausgeführt, daß Diebstahl in aller Regel der Berufung in das Beamtenverhältnis unwürdig macht und daß es nur bei Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise gerechtfertigt erscheinen mag, einem Beamten trotz strafgerichtlicher Verurteilung wegen Diebstahls die Würdigkeit nicht abzusprechen (BVerwG, Urteile vom 30. August 1962 - BVerwG II C 202.60 -, vom 8. November 1962 - BVerwG II C 180.60 - [BVerwGE 15, 128 - 130 -] und vom 6. Juli 1963 - BVerwG VI C 193.58 - [BVerwGE 11, 61 (63) [BVerwG 06.07.1960 - VI C 193/58]]).

  • BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 123.63

    Rechtsmittel

    Diese Frage ist auch nicht nach nur den Behörden der Bundeswehr zugänglichen, sondern nach allgemein gültigen objektiven Maßstäben eindeutig zu beurteilen, so wie dies z.B. auch für die Beurteilung der Würdigkeit für die Bekleidung eines öffentlichen Amtes anerkannt ist (BVerwGE 15, 128 [130 ff.]).
  • BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 54.79

    Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    - Ferner ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß es sich bei dem Begriff "unwürdig" in § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG um einen verwaltungsgerichtlich voll nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff handelt, daß bei Eigentumsdelikten des Beamten die Würdigkeit zur Berufung in ein Beamtenverhältnis regelmäßig, d.h. außer bei Vorliegen besonderer Umstände, zu verneinen ist, daß Dienstherr und Gerichte bei der Beurteilung der Unwürdigkeit an die tatsächlichen Feststellungen und an die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter strafrechtliche Vorschriften in dem rechtskräftigen Strafurteil gebunden sind, daß dienstliche Bewährung und Wohlverhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes nach der Ernennung außer Betracht bleiben müssen und daß neben der Art der Straftat auch die Person des Täters und seine Motive sowie die sonstigen besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, so insbesondere auch, ob unter Berücksichtigung der seit der Tat vergangenen Zeit anzunehmen ist, daß durch eine Aufrechterhaltung der Ernennung das Ansehen des Dienstherrn leiden oder die Arbeit der Verwaltung Schaden nehmen würde (vgl. u.a. BVerwGE 15, 128 [129 ff.]; Urteile vom 25. Januar 1960 - BVerwG 6 C 240.57 - [Buchholz 237.2 § 171 LBG Berlin Nr. 2], vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 7], vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 14.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9] und vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 194]).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 44.63

    Rechtsmittel

    Übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 171 LBG Berlin Nr. 1 = DÖV 1960 S. 840 = JR 1960 S. 389] und BVerwGE 15, 128 [130, 131]) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Würdigkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, bei dessen Anwendung die Behörde keinen "Beurteilungsspielraum" hat.
  • OVG Thüringen, 20.04.1995 - 2 EO 6/93

    Rücknahme einer Ernennung zum Polizeihauptwachtmeister-Anwärter; Unwürdigkeit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht